Vermögensbildungsgesetz

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, nach dem Vermögensbildungsgesetz vermögenswirksam zu sparen. Die Zahlung dieser Leistungen (ein bestimmter Höchstbetrag) und die Gewährung der Förderung der Arbeitnehmersparzulage regelt das Vermögens-bildungsgesetz (VermBG).


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