Tilgungsstreckung

Wurde bei Vertragsabschluß mit dem Darlehensgeber ein Damnum vereinbart, entsteht eine Finanzierungslücke. Ein zusätzliches Darlehen kann diese Lücke wieder schließen, allerdings muss dieses Tilgungsstreckungsdarlehen zuerst abgelöst werden, somit kommt es zur Tilgungsstreckung des eigentlichen Darlehens, das vorerst tilgungsfrei bestehen bleibt, führt damit aber zu einer Verlängerung der gesamten Laufzeit.


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