Teilungserklärung

Ein Eigentümer erklärt gegenüber dem Grundbuchamt seine Teilungsabsicht, das Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Mit diesem Miteigentumsanteil wird ein Sondereigentum an bestimmten Räumlichkeiten des bestehenden Gebäudes oder noch zu errichtenden Gebäudeteilen erworben. Miteigentumsanteile können aufgrund von eigenen Wohnungsgrundbüchern selbständig belastet werden. Welche Gebäude-/-teile Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum sind, ergibt sich aus der Teilungserklärung.


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