Sparzulage

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, nach dem Vermögensbildungsgesetz jährlich bis zu 478,-- € vermögenswirksam zu sparen. Der Arbeitgeber überweist diese Zulage beispielsweise direkt an die Bausparkasse zur Ansparung eines Bausparvertrages oder anteilsmäßig an den Arbeitnehmer.


» Weiter zum Baufinanzierung-Vergleich.
Holen Sie sich noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot ein.

weitere Begriffe (zum Baufinanzierungs-Lexikon):