Schuldübernahme

Mit vollem Einverständnis aller Vertragspartner steigt ein neuer Darlehensnehmer in einen bereits bestehenden Darlehensvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, wobei der bisherige Darlehnsnehmer gleichzeitig ausscheidet. Die Schuldübernahme bedarf der notariellen Beglaubigung.


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