Rücktritt vom Darlehensvertrag

Der Darlehnsgeber tritt im Rahmen einer einseitigen Erklärung vom Darlehensvertrag zurück, wenn vom Darlehnsnehmer die Auszahlungsvoraussetzungen nicht eingehalten wurden. Falsche Angaben oder verspätete Information über die Rechtmäßigkeit der Auszahlung eines Darlehens können den Kreditgeber zu diesem Schritt veranlassen. Der Darlehensnehmer kann zu Schadensersatzleistungen herangezogen werden (Nichtabnahmeentschädigung).


» Weiter zum Baufinanzierung-Vergleich.
Holen Sie sich noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot ein.

weitere Begriffe (zum Baufinanzierungs-Lexikon):