Rückauflassungsvormerkung

Die Rückauflassungsvormerkung dient zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks. Diese Vormerkung wird oft bei der Bebauung von Grundstücken von Stadt und Gemeinden angesetzt und erteilt dem Erwerber bestimmte Auflagen (Mindestwohnfläche). Werden diese vom Käufer nicht eingehalten, hat der Verkäufer das Recht auf Rückübertragung.


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