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Negativbescheinigung
Das Amt für offene Vermögensfragen erstellt eine Bescheinigung, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche (Neue Bundesländer) auf das Grundstück vorliegen. Vor Bestellung der Grundschuld muss diese vorliegen.
Grundsätzlich steht allen Gemeinden ein Vorkaufsrecht (ohne Grundbucheintrag) an allen Grundstücken zu. Mit der Negativbescheinigung bestätigt die Gemeinde, dass kein Vorkaufsrecht besteht oder angewandt wird.
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