Mindestsparguthaben

Jeder Bausparer muss ein Mindestsparguthaben erreicht haben, um in den Genuss der Zuteilung des Bausparvertrages zu kommen. Eine Ansparrate von 40 % bis 50 % der Bausparsumme ist notwendig. Anders verhält es sich bei der Wahlzuteilung, mit Zustimmung der jeweiligen Bausparkasse unter bestimmten Bedingungen ab einer Mindestansparsumme von 25 %.


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