Güterstand

Der Güterstand bezeichnet die vermögensrechtliche Beziehung von Ehepaaren. Die Zugewinngemeinschaft gilt für Paare ohne besondere Vereinbarungen. In einem Ehevertrag werden Gütertrennung oder Gütergemeinschaft festgelegt.


» Weiter zum Baufinanzierung-Vergleich.
Holen Sie sich noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot ein.

weitere Begriffe (zum Baufinanzierungs-Lexikon):