Grundschuldbestellung

Der Grundstückseigentümer stimmt mit der Grundschuldbestellung der Belastung seines Grundstücks zur Sicherung des Darlehens zu. Mit dieser notariellen Urkunde wird vom Grundstückseigentümer der Antrag auf den Eintrag der Zustimmung der Belastung ins das Grundbuch eingetragen.


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