Einkommen

Im EStG § 2 (1) bezeichnet der Gesetzgeber das geregelte zu versteuernde Einkommen als Netto-Einkommen. Dazu zählen Einkünfte aus selbst- und nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus der Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Abzugfähig sind Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinder- und Sonderfreibeträge sowie sonstige abzugfähige Beträge.


» Weiter zum Baufinanzierung-Vergleich.
Holen Sie sich noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot ein.

weitere Begriffe (zum Baufinanzierungs-Lexikon):