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Einkommen
Im EStG § 2 (1) bezeichnet der Gesetzgeber das geregelte zu versteuernde Einkommen als Netto-Einkommen. Dazu zählen Einkünfte aus selbst- und nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus der Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Abzugfähig sind Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinder- und Sonderfreibeträge sowie sonstige abzugfähige Beträge.
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