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Eigentümerversammlung
Eine Eigentümerversammlung dient der Entscheidung über die Verwaltung und Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentums. Anfechtungen von Beschlüssen, die gegen das Wohneigentum oder der Gemeinschaftsordnung verstoßen, können innerhalb einer Monatsfrist beim zuständigen Amtsgericht beanstandet werden.
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