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Bauvoranfrage
Bei der Bauaufsichtsbehörde kann eine Bauvoranfrage , ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf oder ob die baulichen Vorstellungen des Bauherrn realisierbar sind, eingeholt werden. Diese schriftliche Genehmigung gilt drei Jahre und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Dieser Vorbescheid dient nicht der Bauausführung.
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