Bau- Berufsgenossenschaft

Beim Hausbau helfen oft Bekannte, Verwandte, Kollegen und Nachbarn. Diese sind wie „echte“ Arbeitnehmer bei der Bau-Berufsgenossenschaft gegen Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Der Versicherungsbeginn darf spätesten eine Woche nach Beginn der Bauarbeiten liegen, da sonst empfindliche Geldstrafen drohen.


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