Anderkonto

Ein Anderkonto, auch als Notaranderkonto bekannt, verwahrt vorübergehend im Namen des Notars Fremdgelder. Die Bank kann eine vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufabwicklung des Darlehensnehmers bis zur Eintragung ins Grundbuch auf dieses Konto vornehmen.


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