KREDIT
KREDITKARTE
BAUGELD
VERSICHERUNG
TAGESGELD
GIROKONTO
FONDS
ALTERSVORSORGE

Eingeschränkte Verlustrechnung und Wegfall der Werbungskosten


Besonders hart trifft die Steuerreform im Rahmen der Abgeltungssteuer auch jene Anleger, die bisher hohe Werbungskosten geltend gemacht oder realisierte Verluste gegen gerechnet haben. Zur Erinnerung: bisher gilt der Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Letztere findet jedoch nur dann Anwendung, wenn keine höheren Werbungskosten realisiert wurden.

Mit der Abgeltungssteuer werden Werbungskostenpauschale und Sparerfreibetrag zum Sparerpauschbetrag zusammengelegt. Daher lassen sich höhere Werbungskosten, beispielsweise eine aktiv gemanagte Vermögensverwaltung, praktisch nicht mehr auf die Steuer anrechnen.

Auch die Verlustrechnung wird ab 2009 eingeschränkt. So verfallen Altverluste aus der Zeit vor 2009 bis zum Jahr 2013. Verluste ab 2009 können dann nur noch innerhalb der gleichen Einkunftsart verrechnet werden, so beispielsweise Gewinne aus Aktiengeschäften mit Verlusten aus Aktiengeschäften.

Anzeigen