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Tagesgeld oder Festgeld und die Abgeltungssteuer


Für Kleinanleger, die Ihre Gelder konservativ auf Sparbuch, Festgeld oder Tagesgeld parken, wird sich ab 2009 nicht viel ändern. Der Abgeltungssteuersatz liegt mit maximal 28% sogar unterhalb der Zinsabschlagssteuer von 30%. Sobald Ihre erteilten Sparerfreibeträge, ab 2009 Sparerpauschbeträge, überschritten werden, greift die Abgeltungssteuer zu. Sie sollten daher in jedem Fall noch einmal die Verteilung Ihrer Freistellungsaufträge prüfen.

Ein Vorteil ergibt sich allerdings dann, wenn Ihr persönlicher Steuersatz deutlich über 25% beziehungsweise 28% liegt. Ihre Steuerschuld ist mit der Abgeltungssteuer in jedem Fall beglichen, Sie haben das Recht Ihre Kapitalerträge zu veranlagen, müssen dieses aber nicht.

Damit ergibt sich de facto eine Entlastung für Besserverdienende, wenigstens ein kleines Steuergeschenk in Anbetracht der ansonsten doch sehr hohen Abgabenlast.
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