Abgeltungssteuer mit Riester-Rente und Rürup-Rente umgehen
Unverändert bleibt die Besteuerung der staatlichen geförderten Altersvorsorge in Form von Riester-Rente und Rürup-Rente. Rentenzahlungen aus dieser Form der Altersvorsorge werden nachgelagert voll besteuert.
Allerdings steht der Besteuerung der Leistungen die staatliche Förderung in der Ansparphase gegenüber. Diese wird bei der Riester-Rente durch die Altersvorsorgezulage oder die steuerliche Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen über den Sonderausgabenabzug realisiert.
Bei der Rürup-Rente können die Beiträge zu einem bestimmten Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden. Dafür gibt es aber im Gegensatz zur Riester-Rente die deutlich höhere Grenze von maximal 20.000 Euro pro Jahr. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Rürup-Rente steigt zwischen 2005 und 2025 stetig an. 2008 können immerhin 66% der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Die steuerliche Rentabilität der Rürup-Rente hängt daher maßgeblich von der Differenz der persönlichen Steuersätze im Ruhestand und während des Berufslebens ab. Zudem sind die Möglichkeiten eine Rürup-Rente abzuschließen beschränkt und eine Rürup-Rentenversicherung eine recht teure Angelegenheit. Ein reiner Rürup Fondssparplan wird derzeit noch nicht angeboten. Die Rürup-Rente ist also nur in bestimmten Fällen eine ernstzunehmende Alternative, um die Abgeltungssteuer umgehen zu können, das ist jedoch auch nicht die Aufgabe dieses Produkts.
Eine interessantere Möglichkeit stellt die Riester-Rente dar. Diese lohnt sich in der Regel schon bei kleinen Unterschieden zwischen den persönlichen Steuersätzen im Alter und im Erwerbsleben. Besonders gut verdienende Alleinstehende oder allgemein kinderreiche Familien profitieren von der Riester-Rente.
Unter dem Aspekt Abgeltungssteuer ist die Riester-Rente interessant, da auch mit ihr in Fonds investiert werden kann. Dieses ist wahlweise in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder als Riester Fondssparplan möglich.
Während erstere neben der Kapitalgarantie auch eine garantierte Mindestverzinsung bietet, kann der Riester Fondssparplan zumindest mit einer Kapitalgarantie aufwarten. Dafür ist der Riester Fondssparplan auch um ein vielfaches günstiger als eine fondsgebundene Police.
Summieren sich bei letztgenannter Abschlussgebühren und Verwaltungsgebühren von rund 10% auf, so lassen sich Riester Fondssparpläne bereits kostengünstig mit rabattierten Ausgabeaufschlägen erwerben, sie kosten den Anleger daher meist nur die Hälfte einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
Speziell für ältere Sparer, die bereits damit begonnen haben, allmählich in risikoärmere Geldanlagen umzuschichten, könnten Riester Banksparpläne eine Alternative darstellen. Diese kosten normalerweise weder Abschluss- noch Verwaltungsgebühren, werden jedoch genauso gefördert. Wer sich für einen Riester Banksparplan interessiert, sollte sich an die Sparkassen und Volksbanken wenden. Die privaten Großbanken bieten mangels Rentabilität für den Anbieter in der Regel keine Riester-Banksparpläne an.