KREDIT
KREDITKARTE
BAUGELD
VERSICHERUNG
TAGESGELD
GIROKONTO

Abgeltungssteuer umgehen mit Luxemburger Fonds | Millionärsfonds


Anleger, die über ein stattliches Kapital verfügen, können der Abgeltungssteuer durch Investitionen im Ausland begegnen. So lässt sich die Abgeltungssteuer dank einer Innovation des als Steuerparadies bekannten Luxemburgs umgehen.

In Luxemburg ist ihr Geld frei - könnte es heißen. Vorausgesetzt Sie verfügen über die Einmalanlage in Höhe von mindestens 1,25 Millionen Euro. Dann nämlich können Sie auch als Privatanleger einen eigenen Fonds in Luxemburg auflegen. Sie bleiben bei dieser Variante uneingeschränkter Herr über Ihre Anlageentscheidungen, können also in jegliche Formen der Kapitalanlage investieren.

Umschichtungen bleiben dann vor der Abgeltungssteuer verschont, selbst als Trader müssen Sie zunächst keinerlei Steuern für Ihre Gewinne bezahlen. Erst die Ausschüttungen eines Luxemburger Fonds unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer, Kursgewinne in Luxemburg jedoch nicht.
Völlig steuerfrei bleiben die Einnahmen aus einem Luxemburger Fonds, wenn dieser bis zum 31.12.2008 gegründet wird. Die erworbenen Anteile fallen dann unter den Bestandsschutz für Fonds.

Grundsätzlich ist natürlich auch die Gründung eines solchen Fonds durch mehrere Kleinanleger, beispielsweise einen Aktienclub, möglich. Inwieweit ein solches Vorgehen Sinn macht, müssen Sie jedoch selbst entscheiden.
Anzeigen