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Abgeltungssteuer - Lebensversicherung und private Rentenversicherung


Die Lebensversicherung und ihre abgewandelte Form, die private Rentenversicherung, zählen zu den Klassikern der Vorsorge. In Deutschland gibt es bereits mehr Lebensversicherungsverträge als Einwohner.

Regelmäßig werden Lebensversicherungen vorzeitig und unter Verlusten gekündigt, da der Anleger sich vorab nicht ausreichend informierte oder sogar falsch beraten wurde. Es gilt daher genau zu überdenken, ob das Abschließen einer Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung sinnvoll ist.

Nach Wegfall der steuerlichen Begünstigungen von Kapitalversicherungen mit Abschluss nach dem 31.12.2004, haben diese Produkte zunehmend an Beliebtheit verloren. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 werden sie jedoch auf die Seite der Gewinner zurückkehren.

So müssen Erträge aus Rentenversicherung und Lebensversicherung nur anteilig versteuert werden, wenn der Vertrag 12 Jahre gehalten und mindestens 5 Jahre bespart wurde. Daher sind beide Produkte sehr wohl geeignet um die Abgeltungssteuer zu umgehen.

Beispielsweise müssen bei einer Einmalzahlung nur 50%, bei einer monatlichen Leibrente ab 65 sogar nur 18% der Erträge zum persönlichen Steuersatz (wahlweise Abgeltungssteuer) versteuert werden. Diese Regelung bleibt auch ab 2009 erhalten.

Nachteilig wirkt sich bei diesen Produkten jedoch die relativ hohe Kostenstruktur aus. Auch für Anleger, die auf Fonds setzen möchten, sind beide Varianten nur bedingt geeignet. Deutsche Kapitalversicherungen, auch wenn sie fondsgebunden sind, setzen nur mit einem kleinen Anteil des Vertragswerts auf Fonds.

Wenn Sie erwägen der Abgeltungssteuer mit einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung entgegenzuwirken, sollten Sie sich daher vorab genau informieren und Versicherungstarife vergleichen. Ein kostengünstiges Produkt dieser Art, ist in jedem Fall geeignet, der Abgeltungssteuer entgegenzuwirken.

Vorsicht gilt am so genannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Der Aufkauf dieser Produkte hat sich auf Grund der hohen vorzeitigen Kündigungsrate zu einem lukrativen Markt entwickelt. Haben Sie beispielsweise vor 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen und möchten diese vorzeitig verkaufen, so unterliegt diese der Abgeltungssteuer. Sinngemäß gilt dieses auch für den Kauf einer laufenden Police.
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