Abgeltungssteuer - Halbeinkünfteverfahren und Zinsabschlagssteuer
Anleger die auf Dividendentitel setzen, werden ab 2009 härter besteuert als bisher. Dividenden wurden ja bereits von den ausschüttenden Unternehmen im Rahmen der Körperschaftssteuer versteuert und unterlagen bisher dem Halbeinkünfteverfahren.
Dieses Privileg, nur die Hälfte der Einnahmen versteuern zu müssen und die mit dem Halbeinkünfteverfahren verbundene Freigrenze entfallen ab 2009. Zu den Dividenden gehören auch die Ausschüttungen von Fonds.
Für Kapitalanleger, die auch bisher Ihre Sparerfreibeträge überschritten, ergibt sich ab 2009 ein kleiner Vorteil. Derartige Erträge mussten bisher mit 30% Zinsabschlagssteuer, welche ebenfalls eine Quellensteuer ist, belastet werden. Allerdings konnten Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 30% lag, auch bisher Ihre zuviel gezahlten Abgaben per Steuererklärung zurückerhalten.
Ein realer Vorteil ergibt sich also nur dann, wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25% liegt, da Sie ab 2009 bereits mit der
Abgeltungssteuer Ihre Steuerschuld beglichen haben.