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Aktien oder Zertifikate und die Abgeltungssteuer


Aktien zählen zusammen mit den Zertifikaten zu den größten Verlierern der Abgeltungssteuer. Bisher erfreuten sich Aktien eines regen Zuspruchs der Kleinanleger, keine andere Form der Geldanlage konnte in den letzten Jahrzehnten ähnliche Renditen erzielen.

Ab 2009 verdient der Staat kräftig mit, wenn Kursgewinne realisiert werden. Nach alter Regelung galt eine zwölfmonatige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Kursgewinne steuerfrei realisiert werden konnten. Die Reform trifft daher besonders jene Anleger, die auf den langfristigen Vermögensaufbau mit Aktien gesetzt haben, beispielsweise zur Altersvorsorge.

Bei einer Einmalanlage von 10.000 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren und einer jährlichen Wertsteigerung um 8%, konnten Anleger bisher eine stolze steuerfreie Summe von 46.610 Euro realisieren. Nach Abzug der Abgeltungssteuer werden davon in Zukunft nur noch 36.360 Euro übrig bleiben. Der Bestandsschutz für Aktien gilt nur noch bei Erwerb bis zum 31.12.2008.

Auch die Dividenden, die je nach Art der gewählten Aktien einen guten Teil der Renditen ausmachen, unterliegen zukünftig der Abgeltungssteuer. Das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren wird ab 2009 abgeschafft.

Die Produktgruppe der Zertifikate, die sich vor allem durch ihre vielfältigen Möglichkeiten auszeichnet, trifft es sogar noch härter. Zertifikatebesitzern, die mit einem Endloszertifikat die Abgeltungssteuer umgehen wollen, wurden vom Fiskus schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. So gilt der Bestandsschutz nur noch für jene Produkte, die bis zum 14.03.2007 erworben wurden.
Als Anleger sollten Sie daher überlegen, ob für Sie die Umschichtung in vergleichbare Fonds in Frage kommt, hier können Sie, genau wie bei Aktien, noch den Bestandsschutz bis Ende 2008 in Anspruch nehmen.

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